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Fristerstreckung Steuererklärung

  • Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer. Sie finden diese oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung.
  • Fristerstreckungen sind bis spätestens 31. Juli zu beantragen. Danach ist keine Fristerstreckung mehr möglich.
  • Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.
  • Alle untenstehenden Felder sind zwingend auszufüllen.
Fristverlängerung

Sicherheitsprüfung

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