Fristerstreckung Steuererklärung
- Für die elektronische Erfassung einer Fristerstreckung benötigen Sie die PID-Nummer sowie das Geburtsdatum (bei verheirateten Personen das Geburtsdatum des Ehemannes). Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Ihnen zugestellten Hauptbogen der Steuererklärung.
- Fristerstreckungen werden bis längstens 31. Dezember des aktuellen Jahres bewilligt.
- Fristerstreckungsgesuche können bis Ende März beziehungsweise vor Ablauf einer bereits bewilligten Fristerstreckung eingereicht werden.
- Alle untenstehenden Felder sind zwingend auszufüllen.
- Bei Fragen zu Fristerstreckungen melden Sie sich bitte beim zuständigen Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.